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Welche Rentenversicherung für wen?
rundsätzlich eignet
sich eine
private Rentenversicherung für jeden, der sich ein finanzielles
Polster für
das Alter ansparen möchte, um so die mögliche Versorgungslücke zu
schließen. Welche Form der privaten Rentenversicherung dazu gewählt
wird, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation und den persönlichen
Bedürfnissen ab. Die klassische private Rentenversicherung basiert auf
einem Sparplan, der einer Lebensversicherung gleicht. Der
Versicherungsnehmer zahlt während der Vertragslaufzeit Beiträge ein, die
verzinst und zusammen mit eventuellen Überschussbeteiligungen ausbezahlt
werden. Dabei gilt die klassische Rentenversicherung als sehr sicher,
der Zinssatz wird in der Regel für das gesamte Kapital garantiert. Zudem
bietet die private Rentenversicherung den Vorteil, dass meist keine
Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die Beiträge niedriger sind, da
im Gegensatz zu einer Lebensversicherung keine Risikobeiträge für den
Todesfallschutz integriert sind. Der Nachteil der privaten
Rentenversicherung liegt jedoch in der meist überschaubaren Rendite.
Eine höhere Rendite ermöglichen fondsgebundene Rentenversicherungen.
Hierbei werden die Beiträge in Wertpapieren angelegt, die Gewinne
ergeben sich aus den Wertsteigerungen. Die Nachteile sind jedoch, dass
die Versicherungssumme und die Ablaufleistung nicht garantiert werden
können und Verluste drohen, wenn sich der Wert der Anlagepapiere negativ
entwickelt. Daher handelt es sich bei fondsgebundenen
Rentenversicherungen eher um ein Anlageprodukt für risikobereitere
Versicherungsnehmer. Für diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche
Rentenkasse einzahlen, bietet sich die Möglichkeit, eine
Rentenversicherung zu wählen, die durch die Riester-Rente staatlich
gefördert wird. Wird ein bestimmter Prozentsatz des jährlichen
Einkommens im Rahmen einer privaten Rentenversicherung angespart, erhält
der Versicherungsnehmer staatliche Zulagen und kann die Beiträge als
Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zudem wird die Riester-Rente
im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet oder
vorzeitig verwertet. Für Selbstständige und Freiberufler kann sich die
Rürup-Rente lohnen, auch hierbei können während der Ansparphase
Steuervorteile geltend gemacht werden. Die Nachteile der
Rentenversicherungsmodelle mit staatlicher Förderung liegen jedoch
darin, dass die Auszahlung meist wenig flexibel gestaltet und das
Guthaben nur unter bestimmten Voraussetzungen vererbt werden kann.
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