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Welche Rentenversicherung für wen?

 rundsätzlich eignet sich eine private Rentenversicherung für jeden, der sich ein finanzielles Polster für das Alter ansparen möchte, um so die mögliche Versorgungslücke zu schließen. Welche Form der privaten Rentenversicherung dazu gewählt wird, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation und den persönlichen Bedürfnissen ab. Die klassische private Rentenversicherung basiert auf einem Sparplan, der einer Lebensversicherung gleicht. Der Versicherungsnehmer zahlt während der Vertragslaufzeit Beiträge ein, die verzinst und zusammen mit eventuellen Überschussbeteiligungen ausbezahlt werden. Dabei gilt die klassische Rentenversicherung als sehr sicher, der Zinssatz wird in der Regel für das gesamte Kapital garantiert. Zudem bietet die private Rentenversicherung den Vorteil, dass meist keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die Beiträge niedriger sind, da im Gegensatz zu einer Lebensversicherung keine Risikobeiträge für den Todesfallschutz integriert sind. Der Nachteil der privaten Rentenversicherung liegt jedoch in der meist überschaubaren Rendite. Eine höhere Rendite ermöglichen fondsgebundene Rentenversicherungen. Hierbei werden die Beiträge in Wertpapieren angelegt, die Gewinne ergeben sich aus den Wertsteigerungen. Die Nachteile sind jedoch, dass die Versicherungssumme und die Ablaufleistung nicht garantiert werden können und Verluste drohen, wenn sich der Wert der Anlagepapiere negativ entwickelt. Daher handelt es sich bei fondsgebundenen Rentenversicherungen eher um ein Anlageprodukt für risikobereitere Versicherungsnehmer. Für diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, bietet sich die Möglichkeit, eine Rentenversicherung zu wählen, die durch die Riester-Rente staatlich gefördert wird. Wird ein bestimmter Prozentsatz des jährlichen Einkommens im Rahmen einer privaten Rentenversicherung angespart, erhält der Versicherungsnehmer staatliche Zulagen und kann die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zudem wird die Riester-Rente im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet oder vorzeitig verwertet. Für Selbstständige und Freiberufler kann sich die Rürup-Rente lohnen, auch hierbei können während der Ansparphase Steuervorteile geltend gemacht werden. Die Nachteile der Rentenversicherungsmodelle mit staatlicher Förderung liegen jedoch darin, dass die Auszahlung meist wenig flexibel gestaltet und das Guthaben nur unter bestimmten Voraussetzungen vererbt werden kann.  

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